Staatliche Berufsfachschule für Ernährung und Versorgung

Die Assistentin für Ernährung und Versorgung ist überwiegend für die Versorgung und Betreuung von Personen zuständig.

Sie hilft mit bei folgenden Arbeitsbereichen:

  • Speisenzubereitung und Service,
  • Pflege und Gestaltung von Wohn- und Arbeitsräumen,
  • Wäschepflege.

Dabei achtet die Fachkraft auf Wirtschaftlichkeit, Sicherheit, Qualität, Hygiene, Gesunderhaltung und Umweltschutz.
Bei der Betreuung von Personen geht sie auf die unterschiedlichen Lebenssituationen ein. Die Anleitung von Kindern sowie die Unterstützung von älteren Menschen bei Alltagsverrichtungen sind hier wesentliche Tätigkeiten.

Die Vielfalt der Tätigkeiten, die kreativen Möglichkeiten und ganz besonders der verantwortliche Umgang mit Menschen machen den Beruf zu einer Herausforderung für Allroundtalente.

Einsatzfelder
Assistenten für Ernährung und Versorgung arbeiten z. B. in

  • Wohn- und Betreuungseinrichtungen für Kinder und Jugendliche,
  • Wohn- und Pflegeeinrichtungen für Senioren,
  • Wohngruppen für Menschen mit Behinderungen,
  • Krankenhäusern,
  • privaten Haushalten,
  • landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalten.

Darüber hinaus gibt es Beschäftigungsmöglichkeiten bei hauswirtschaftlichen Dienstleistungsunternehmen und ambulanten Pflegediensten.

Assistenten für Ernährung und Versorgung können sich mit einem hauswirtschaftlichen oder sozialpflegerischen Dienstleistungsbetrieb selbständig machen.

Anforderungen

Voraussetzung für die Ausbildung ist die Erfüllung der allgemeinen Schulpflicht.

Wer diesen Beruf ergreifen möchte sollte Freude haben, Menschen in jedem Lebensalter hauswirtschaftlich zu versorgen und diese in ihrem Alltag zu betreuen.
Kontaktfreude, Einfühlungsvermögen, Belastbarkeit, Kreativität, aber auch Teamfähigkeit und die Fähigkeit zum selbständigen Handeln sind wichtige persönliche Voraussetzungen für diesen Beruf.