Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege

Die fachpraktische Ausbildung in außerschulischen Einrichtungen

Das Praktikum kann in folgenden sozialpädagogischen Einrichtungen abgeleistet werden:

  • Kindertagesstätte
  • Kinderkrippe
  • Kinderhort / Modelle der Schulkindbetreuung
  • Schulvorbereitende Einrichtungen, Integrative Einrichtungen ( 11. Klasse)

In der Einrichtung werden die Schüler von kompetenten Fachkräften angeleitet.

10. Jahrgangsstufe
Ab November (nach den Herbstferien) eine Woche Blockpraktikum während der Unterrichtszeit. Anschließend jeweils ein Praktikumstag pro Woche.

11. Jahrgangsstufe
Im September und März jeweils eine Blockwoche während der Unterrichtszeit. Ansonsten jeweils ein Praktikumstag pro Woche.

Parallel zu den Inhalten im Unterricht wird ein Aufgabenplan vorgegeben.
Die Schüler werden regelmäßig von den zuständigen Lehrkräften in den Einrichtungen besucht und deren Leistungen bewertet.
Zum Abschluss der Ausbildung muss eine praktische Prüfung abgelegt werden!

Wichtig
Neubewerber müssen vor Ausbildungsbeginn eine Praktikumsstelle vorweisen können!