Im Rahmen der Verfassungsviertelstunde hatten die 10. Klassen der Kinderpflege eine besondere Aufgabe zu bewältigen.
Sie schlüpften in die Rollen von Inselgründern, die eine einsame Insel neu bevölkern mussten. Die Schülerinnen und Schüler hatten die Aufgabe, unter den zahlreichen Bewerbern gemeinsam zu entscheiden, welche Personen auf die Insel mitkommen dürfen.
Dabei waren einige Schwierigkeiten zu erkennen, denn die Bewerber hatten unterschiedliche Stärken und Schwächen, die sich erst Schritt für Schritt zeigten.
Die Überlegung der Schülerinnen und Schüler war schließlich: Auf welcher Grundlage sollte man sich entscheiden? Nach dem Leistungsprinzip – wer kann etwas für die Gemeinschaft tun? Durch emotionale Entscheidungen – wer benötigt den Platz am meisten? Oder per Zufall?
Die Schülerinnen und Schüler merkten schnell, dass eine solche Entscheidung weitreichende Folgen haben kann und nicht einfach zu treffen ist.
Daher war ein reger Austausch zwischen ihnen zu beobachten. Sie gingen miteinander ins Gespräch und argumentierten für ihre Favoriten. Sie stimmten demokratisch ab und akzeptierten die Meinung der anderen, bis sie zu einem Ergebnis kamen, mit dem alle einverstanden waren.
Danach nahmen die Schülerinnen und Schüler in einer Diskussion Bezug auf Artikel 1 des Grundgesetzes:
„Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.“
Wie kann ich die Würde jedes einzelnen Menschen im privaten sowie im späteren beruflichen Alltag achten? Welche mentalen Grundsätze benötige ich, um wertfrei zu handeln und jeden Menschen individuell zu sehen? Ist jemand mehr wert, wenn er einen angesehenen, verdienstreichen Beruf ausübt? Oder ist jemand weniger wert, wenn er aufgrund einer Behinderung für die Allgemeinheit nicht allzu viel beitragen kann? Auf Grundlage einer Rede von Dunja Hayali über den 1.Satz des Grundgesetzes kamen die Schülerinnen und Schüler ins Grübeln und entwickelten neue Perspektiven.
So kamen sie zu dem Schluss, dass Diskriminierung und Schubladendenken die Würde des Menschen missachten und dem ersten Artikel des Grundgesetzes völlig widersprechen.





