Staatliche Berufsfachschule für Kinderpflege

Staatlich geprüfte Kinderpflegerin /
Staatlich geprüfter Kinderpfleger

Am Ende der 11. Klasse erfolgt die Prüfung zum staatlich geprüften Kinderpfleger/ zur staatlich geprüften Kinderpflegerin.

Prüfungsfächer:

  • Deutsch und Kommunikation (schriftlich und mündlich)
  • Pädagogik und Psychologie (schriftlich)
  • Sozialpädagogische Praxis (praktische Prüfung in der Praktikumsstelle)

Nach dem Berufsabschluss kann eine Tätigkeit, z.B. im Kindergarten oder in einer Kinderkrippe aufgenommen werden.

Mitterer Bildungsabschluss:

Ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und mindestens ausreichende Leistungen im Fach Englisch

Neben dem Berufsabschluss als Kinderpfleger/ -in ermöglicht der Schulbesuch Schülern mit Hauptschulabschluss eine höher qualifizierte Ausbildung anzustreben, wenn am Ende der 2jährigen Ausbildung der mittlere Bildungsabschluss erworben wird.