Staatlich geprüfte Kinderpflegerin /
Staatlich geprüfter Kinderpfleger
Am Ende der 11. Klasse erfolgt die Prüfung zum staatlich geprüften Kinderpfleger/ zur staatlich geprüften Kinderpflegerin.
Prüfungsfächer:
- Deutsch und Kommunikation (schriftlich und mündlich)
- Pädagogik und Psychologie (schriftlich)
- Sozialpädagogische Praxis (praktische Prüfung in der Praktikumsstelle)
Nach dem Berufsabschluss kann eine Tätigkeit, z.B. im Kindergarten oder in einer Kinderkrippe aufgenommen werden.
Mitterer Bildungsabschluss:
Ein Notendurchschnitt von 3,0 oder besser und mindestens ausreichende Leistungen im Fach Englisch
Neben dem Berufsabschluss als Kinderpfleger/ -in ermöglicht der Schulbesuch Schülern mit Hauptschulabschluss eine höher qualifizierte Ausbildung anzustreben, wenn am Ende der 2jährigen Ausbildung der mittlere Bildungsabschluss erworben wird.